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Freie Wahl des Kfz-Sachverständigen

Nach der Rechtsprechung, haben Geschädigte im Haftpflichtschadenfall das uneingeschränkte Recht auf die Wahl eines freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen, der die zu erwartenden Reparaturkosten kalkuliert, damit für den Geschädigten keine Nachteile gegenüber dem Schädiger und der dahinter befindlichen Versicherung entsteht. Die gegnerische Versicherung und die Werkstatt sind NICHT weisungsbefugt.

Beweissicherung

Um bei aufkommenden Streitigkeiten über den Unfallhergang, eine gutachterliche Beweissicherung des entstandenen Schadens zu besitzen. Hierzu reicht ein Kostenvoranschlag der Werkstatt nicht aus, da dieser vor Gericht nicht verwendungsfähig ist.

Gutachten

Das Gutachten über den tatsächlichen Schaden ist nicht nur eine reine Schadenkalkulation (Kostenvoranschlag), sondern beinhaltet zusätzlich wichtige Angaben zum Fahrzeug, zum Schadenhergang, zum Reparaturweg und zu weiteren schadenrelevanten Daten.

Wertminderung

Bei dem unabhängigen Schadengutachten werden neben den eigentlichen Reparaturkosten, auch der Wiederbeschaffungswert ggf. Restwert, Abzüge, Wertverbesserung und merkantile Wertminderung ermittelt. Außerdem wird, auf reparierte ggf. unreparierte Vorschäden, zur dokumentierten Laufleistung und zum Fahrzeugzustand genauerer Bezug genommen.

Mögliche Auszahlung

Das Gutachten dient als Grundlage über die Höhe des entstandenen Schadens, auch bei einer evtl. fiktiven Abrechnung (wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht reparieren lassen wollen). Es besteht ein Anspruch auf Erstattung der zu erwartenden Reparaturkosten, die letztlich nur sachgerecht in einem Gutachten ermittelt werden können.

Kürzung der Reparaturkosten

Verlieren Sie kein wertvolles Geld. Oft werden nach der Reparatur Kürzungen seitens der Versicherung vorgenommen. Verwenden Sie stets ein Gutachten eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen um alle Kosten die Ihnen aus dem Schaden entstanden sind einzufordern.

Qualitätssicherung

Häufig wird durch die hochkomplexe und vorangeschrittene Fahrzeugtechnik der eigentliche Umfang des Schadens nicht vollumfänglich erkannt. Die dafür erforderlichen Untersuchungen, werden dann durch den unabhängigen Kfz-Sachverständigen veranlasst. Auffälligkeiten nach der Reparaturdurchführung werden unparteiisch überprüft.

Sachverständigenkosten

Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen werden durch die Versicherung des Unfallverursachers getragen, insofern kein Bagatellschaden (z.Z. ca. 750,00 €) vorliegt.

„Am Ende werden alle Beteiligten von dem qualifizierten und unabhängigen Schadengutachten profitieren.“

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